Weiterbildungsbeginn und -vereinbarung
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Anzeige der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist vor Beginn der Kammer schriftlich anzuzeigen
(8 Abs. 4 Weiterbildungsordnung)
Das Formular für die Anzeige der Weiterbildung finden Sie hier (PDF)
Abschluss einer Weiterbildungsvereinbarung
Information für Tierärzte in der Weiterbildung (Fachtierarzt/Zusatzbezeichnung)!
Die Weiterbildung ist zwischen dem sich Weiterbildenden und dem zur Weiterbildung Befugten in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln (8 Abs. 6 Weiterbildungsordnung).Das Formular für die Weiterbildungsvereinbarung finden Sie hier (PDF)