Prüfungsausschuss Tiermedizinische Fachangestellte | Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit

14.​04.​2025

 

 

Jährlich legen 60 bis 90 Auszubildende ihre Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte vor dem Prüfungsausschuss der Sächsischen Landestierärztekammer in der Berufsschule Ruth-Pfau in Leipzig-Grünau ab. 

Für die Auszubildenden sind diese Prüfungstage natürlich herausragende und nervenaufreibende Ereignisse an der Schwelle zu ihrem Berufsleben. Für die Mitglieder der Prüfungskommission bieten sie die besondere und spannende Gelegenheit, einen punktuellen Einblick in die Entwicklung des nachwachsenden tiermedizinischen Fachpersonals für die tierärztlichen Praxen und Kliniken zu nehmen. 

 

Gemäß Berufsbildungsgesetz setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen aus: 

  • Beauftragten der Arbeitgeber (Tierärzte), 

  • der Arbeitnehmer (Tiermedizinische Fachangestellte oder Tierarzthelfer) und 

  • Lehrkräften der Berufsschule.

 

Gesucht werden:

  • niedergelassene und angestellte Tierärzte sowie

  • in einer Tierarztpraxis/-klinik angestellte Tiermedizinische Fachangestellte oder Tierarzthelfer und

  • Berufsschullehrer der Ruth-Pfau-Schule,

die im Prüfungsausschuss mitwirken und ihre Begeisterung an diesem ehrenamtlichen Engagement entdecken möchten. 

 

Voraussetzungen für die Berufung in den Prüfungsausschuss sind: 

  • Sachkunde und Eignung,

  • Arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse, 

  • Verantwortungsbewusstsein und persönliche Integrität sowie

  • Urteilsvermögen, Gerechtigkeitssinn und ein Interesse für die Jugend.

 

Neuwahl

Im Herbst dieses Jahres steht die Neuwahl des Prüfungsausschusses für Tiermedizinische Fachangestellte an, den die 34 Delegierten der Sächsischen Landestierärztekammer zur Kammerversammlung am 22.10.2025 wählen werden. 

 

Ehrenamt

Die Arbeit im Prüfungsausschuss, der für fünf Jahre gewählt wird, ist ehrenamtlich. Wiederwahlen sind möglich. 

Die ehrenamtliche Tätigkeit im Prüfungsausschuss für Tiermedizinische Fachangestellte lässt sich zeitlich auf drei bis vier Prüfungstage pro Jahr begrenzen, an denen die mündlich-praktischen Abschlussprüfungen im Januar/Februar (Winterprüfung) bzw. Mai/Juni (Sommerprüfung) abgenommen werden. 

Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung. Zudem werden die Fahrtkosten gemäß Reisekostenordnung erstattet. Prüfende sind von ihrem Arbeitgeber von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Dann kommen Sie bis zum 30.06.2025 auf uns zu und sprechen uns an. Sehr gern geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Aufgaben unseres Prüfungsausschusses: Sächsische Landestierärztekammer, Tel. (03 51) 826 72 00 oder .