BTK macht sich für den Erhalt des Amtes der Bundestierschutzbeauftragten stark

12.​05.​2025

Die Bundestierärztekammer bittet die Bundesregierung mit Nachdruck darum, das in der vorangegangenen Legislatur geschaffene Amt einer/eines Beauftragten für Tierschutz zu erhalten.


Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes war vorgesehen, das Amt in einem neuen § 16n TierSchG gesetzlich zu verankern. Da dies jedoch aufgrund der Koalitionsauflösung nicht erfolgt ist, fehlt es nun an einer gesetzlichen Grundlage und der Vertrag der Bundestierschutzbeauftragten läuft zu Ende Mai 2025 aus. Daher bedarf es nun zeitlich dringend einer Kabinettsentscheidung, um dieses - für den Tierschutz so wichtige und von zivilgesellschaftlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Akteuren enorm wertgeschätzte - Amt zu erhalten. Das Amt der Bundestierschutzbeauftragten ist eine unverzichtbare institutionelle Ergänzung zu vorhandenen Strukturen, da diese in Abgrenzung zu bestehenden behördlichen Strukturen nicht überwiegend zur Ausarbeitung der Maßnahmen der jeweiligen Koalitionsverträge verpflichtet ist, sondern den Tierschutz perspektivisch und fachlich unabhängig auf Basis evidenzbasierter Forschung und ressortübergreifend voranbringen kann. Dies ist wichtig vor dem Hintergrund des Verfassungsranges des Tierschutzes in Art. 20a GG. Wegen des Schnittstellenthemas könnte das Amt außer im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat auch sehr gut am Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder am Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelt werden.

 

Amt und Aufgabenerfüllung sprechen für sich:


• Das Amt der Bundestierschutzbeauftragten ist derzeit fachlich besetzt und so eine parteineutrale Arbeit gesichert.
• Die Bundestierschutzbeauftragte ist in alle tierschutzrelevante Regierungsvorhaben ministeriumsübergreifend eingebunden und kann mit eigenen Gesetzgebungsinitiativen an politische Entscheidungsträger:innen herantreten.

Die Bundestierschutzbeauftragte setzt sich für die Belange der Tierärzteschaft im Hinblick auf Tierschutzthemen ein und bringt diese auf das bundespolitische Tableau, konkret berücksichtigt sie unter anderem die Erfahrungen der Amtstierärzteschaft und der praktizierenden Tierärzt:innen beispielsweise beim Runden Tisch zur Lage der Tierheime und steht in einem stetigen Austausch mit ihnen.
• Die Bundestierschutzbeauftragte ist Ansprechperson für die Öffentlichkeit und klärt über Tierschutzthemen auf.
• Die Schnittstelle zwischen Tiermedizin und Rechtswissenschaft sowie die Vernetzung beider Professionen ist eines der Schwerpunktthemen der Bundestierschutzbeauftragten.
• Die jährliche Fortbildungsveranstaltung „Frühjahrskonferenz der Bundestierschutz-beauftragten“ hat sich als fester Bestandteil des Fortbildungsjahres etabliert und ist bei Tiermediziner:innen und Jurist:innen gleichermaßen beliebt.
• Der Bundestierschutzbeauftragten ist es gelungen, die Stimmen verschiedener Interessenvertretungen im Bereich des Tierschutzes zu bündeln, sodass diese trotz unterschiedlicher Fernziele geeint auftreten konnten.
• Die Bundestierschutzbeauftragte hat mit dem Runden Tisch zur Lage der Tierheime ein umfangreiches Konzept erarbeitet, das von allen relevanten Akteuren getragen wird und das in den kommenden Jahren zu einer nachhaltigen Entlastung der Tierheime beitragen wird.


Die Bundestierschutzbeauftragte hat während ihrer Amtszeit wertvolle Impulse gesetzt und ist zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für politische Akteure, Verbände und Bürger:innen geworden.


Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel fest verankert ist. Auch im Koalitionsvertrag für die 21. Legislatur wird die Stärkung des Tierschutzes als Ziel ausgegeben. Der Erhalt des Amts einer/eines Bundesbeauftragten für Tierschutz wäre ein wichtiges Signal der Bundesregierung dahingehend, dass sie dieser Aufgabe in den kommenden Jahren gerecht werden wird.