Newcastle Disease: Aktuelles Seuchengeschehen und Hinweise für Geflügelhalter
Aktuell gibt es ein hochdynamisches Ausbruchgeschehen in Betrieben in Bayern und Brandenburg. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels, die vor allem Hühner und Puten betrifft und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann.
Aufgrund der bundesweit bestehenden gesetzlichen Impfpflicht für Hühner und Truthahnbestände gegen die Newcastle-Krankheit sollten die sächsischen Geflügelbestände grundsätzlich gut geschützt sein. Die Veterinärämter führen jährlich stichprobenartige Impfkontrollen in den Geflügelhaltungen durch. Leider wurden in der Vergangenheit dabei teilweise insbesondere in Geflügelkleinsthaltungen ein fehlender bzw. nicht ausreichender Immunisierungsgrad festgestellt. Viele Geflügelhalter wiegen sich in einer scheinbaren Sicherheit, da es in den vergangenen Jahren nur selten zu Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird die amtliche Überwachung der ND-Impfung in diesem Jahr intensiviert und durch verstärkte Aufklärungsmaßnahmen begleitet.
Das Virus wird über Körpersekrete, Kot und die Atemluft infizierter Tiere ausgeschieden. Eine Übertragung ist sowohl direkt zwischen Vögeln als auch indirekt über Personen, Fahrzeuge, Gerätschaften, Einstreu oder Futter möglich. Auch Wildvögel können zur Verbreitung beitragen. Die Impfung ist der beste Schutz vor schwerer Erkrankung der Tiere. Wichtig ist die regelmäßige Auffrischung gemäß den Angaben des Impfstoffherstellers. Des Weiteren müssen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden, um die Bestände vor der Einschleppung hochkontagiöser Viruserkrankungen – insbesondere der Geflügelpest – zu schützen. Dazu gehören unter anderem eine sorgfältige Stallhygiene, das Vermeiden unnötiger Kontakte zu fremden Beständen sowie geeignete Schutzmaßnahmen beim Betreten der Ställe. Tiere sollten ausschließlich aus vertrauenswürdigen und bekannten Beständen zugekauft werden. Angesichts der derzeit sehr dynamischen Seuchensituation in Deutschland empfehlen wir Geflügelhalterinnen und -haltern zudem, zum Schutz ihrer Bestände vorübergehend auf die Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen zu verzichten.
Sowohl bei der Geflügelpest als auch bei der Newcastle-Krankheit können zunächst unspezifische Krankheitsanzeichen auftreten. Dazu zählen beispielsweise ein plötzlicher Leistungsabfall (z. B. eine deutliche Reduktion der Legeleistung), Apathie, Teilnahmslosigkeit, aufgeplustertes Gefieder sowie Fressunlust. In manchen Fällen fällt zunächst nur eine erhöhte Sterblichkeit im Bestand auf. Darüber hinaus treten häufig Atemwegssymptome wie Atemnot, Keuchen oder Röcheln, Niesen, Nasenausfluss sowie Schwellungen im Kopfbereich auf. Besonders typisch für die Newcastle-Krankheit sind zudem zentralnervöse Symptome. Dazu gehören Zittern, Koordinationsstörungen, Drehbewegungen des Kopfes (Torticollis), Lähmungen der Flügel oder Beine sowie Schwierigkeiten beim Stehen.
Für die Geflügelhalter besteht eine unverzügliche Meldepflicht an das zuständige Veterinäramt, wenn folgende Symptome bzw. Anzeichen in den Geflügelbeständen auftreten:
• mehr als 3 % der Tiere eines Bestandes innerhalb von 24 Stunden sterben
• Legeleistung um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage abfällt
• Futter- oder Wasseraufnahme stark sinkt (> 20 %)
• typische klinische Symptome der Geflügelpest/NDV auftreten.
Im Falle eines Ausbruchs werden umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören insbesondere die Tötung des betroffenen Geflügelbestandes sowie die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen mit entsprechenden Handelsbeschränkungen.
Bei einer nicht durchgeführten Schutzimpfung kann der Entschädigungsanspruch des Tierhalters im Rahmen einer amtlichen angeordneten Tötung entfallen.
Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter
Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpest- und ND-Seuchengeschehens werden Geflügelhalter gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten:
• Einhaltung der gesetzlichen Impfpflicht gegen Newcastle Disease bei Hühnern und Puten
• Konsequente Stall- und Betriebshygiene (Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Geräten und Fahrzeugen)
• Schutz von Futter und Tränken vor Kontakt mit Wildvögeln
• Beschränkung des Zutritts betriebsfremder Personen
• Unverzügliche Meldung von Krankheitsanzeichen oder erhöhter Sterblichkeit an das zuständige Veterinäramt.