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E-Learning-Kurs - Grundkurs für Tierärzte zur Erlangung des besonderen Fachwissens gemäß § 7 (2) Schweinehaltungshygieneverordnung

04. 06. 2020

Gemäß §7 (2) der Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) darf der Tierarzt die Betreuung von Schweinebeständen nach §7 (1) der Verordnung nur durchführen, wenn er spezielles Fachwissen im Bereich einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften, seuchenprophylaktischer und betriebshygienischer Maßnahmen und der Epidemiologie nachweisen kann.

 

Diese internetbasierte Fortbildung von ATF und Vetion.de vermittelt diese Kenntnisse und ist von allen Landestierärztekammern als Grundkurs zur Erlangung des besonderen Fachwissens anerkannt worden.

 

Die Lerninhalte werden unter www.myvetlearn.de in einem nur für die angemeldeten Teilnehmer zugänglichen Bereich bereitgestellt. Nach Anmeldung und Zahlungseingang wird der Zugang für den Teilnehmer freigeschaltet. Nach Bezahlung der Kursgebühr muss innerhalb von sechs Wochen mit dem Kurs begonnen werden. Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich. Sie ab Freischaltung auf die Inhalte zugreifen, Fragen an die Referenten stellen, sich mit anderen Teilnehmern austauschen sowie sich das Kursskript im pdf-Format herunterladen und archivieren. Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen Sie abschließend einen Multiple-Choice-Test bestehen. Die Teilnahmebescheinigung inkl. ATF-Anerkennung erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss des Kurses zum Download in Ihrem persönlichen Bereich. So können Sie sich zeitlich flexibel fortbilden und gleichzeitig Reise-, Übernachtungs- und Vertreterkosten sparen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.