Prüfungstermine
Übersicht der Prüfungstermine im Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte im Jahr 2023
(PDF) (zur Ansicht bitte klicken)
Informationen
Information zur Abschlussprüfung in Kurzfassung (PDF Merkblatt AP kurz)
Warum?, Was?, Wie?, Wo?, Wann? ... Alle wichtigen Informationen rund um die Abschlussprüfung in Kurzfassung.
Informationen zur vorzeitigen Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt vAP Details)
Wann und wie kann mich mein Ausbilder zur vorzeitigen Abschlussprüfung anmelden? Was kommt in den Prüfungen auf mich zu? Welche Leistungen brauche ich, um zu bestehen?
Informationen zur regulären Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt AP Details)
Wann und wie kann mich mein Ausbilder zur regulären Abschlussprüfung anmelden? Was kommt in den Prüfungen auf mich zu? Welche Leistungen brauche ich, um zu bestehen?
Informationen zur externen Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt externe AP Details)
Ich möchte die Abschlussprüfung als externer Prüfungskandidat antreten? Wie melde ich mich an und was kommt auf mich zu?
Informationen zur Wiederholungsprüfung (PDF Merkblatt Ausbildungsende und WDH)
Was ist, wenn ich meine Prüfung nicht bestehe? Wie geht es dann weiter?
Sommer Abschlussprüfung 2023
Die Sächsische Landestierärztekammer führt die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ an folgenden Terminen durch:
Schriftliche Abschlussprüfung
Montag 17.04.2023 und
Mittwoch 19.04.2023
jeweils 9.00 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig
Mündlich-praktische Abschlussprüfung
Montag 05.06.2023 oder
Dienstag 06.06.2023 oder
Mittwoch 07.06.2023 oder
Donnerstag 08.06.2023 oder
Freitag 09.06.2023
jeweils vorauss. ab 08:30 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig
Zulassung zur Abschlussprüfung:
Zur Abschlussprüfung mit Beginn am 17.04.2023 können zugelassen werden:
- Auszubildende und Umschüler, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 09.08.2023 endet, § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Bewerber, die gemäß § 37 Abs. 1 BBiG den Antrag auf Wiederholungsprüfung gestellt haben.
- Auszubildende und Umschüler des 3. Ausbildungsjahres, deren Ausbildungs- oder Umschulungszeit nach dem 09.08.2023 endet, können gemäß § 45 Abs. 1 BBiG den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach Anhören des ausbildenden Tierarztes und der Berufsschule stellen (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten)
Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses Medizinische Fachangestellte vom 29.11.2003 bzw. des Vorstandes der Sächsischen Landestierärztekammer vom 24.01.2004 (veröffentlicht DTBl. 6/2004, S. 655–656) und den Auslegungsgrundsätzen zu § 45 BBiG festgelegt:
- über dem Durchschnitt liegende Leistungen und regelmäßiger Berufsschulunterricht (siehe § 9 Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten (PrO))
- mindestens gute Lern- und Ausbildungsergebnisse in der Tierarztpraxis
- gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule
- mindestens ein „befriedigend“ in der Zwischenprüfung.
Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes müssen dabei vollständig anwendungsbereit sein.
- Bewerber ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die gem. § 45 Abs. 2 BBiG nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist (somit 4,5 Jahre), in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (ungelernte Tierarzthelfer bzw. Tiermedizinische Fachangestellte).
- Bewerber, die gemäß § 43 Abs. 2 BBiG in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden sind, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er
- nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,
- systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und
- durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
Anmeldung und Zulassungsverfahren
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen gemäß § 10 der PrO bis spätestens 17.03.2023 (Posteingang Kammergeschäftsstelle) in der Sächsischen Landestierärztekammer zu erfolgen.
Die Anmeldeformulare sind auf der Webseite der Sächsischen Landestierärztekammer zu finden (s. u.).
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Sächsische Landestierärztekammer als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 BBiG der Prüfungsausschuss.
Beendigung der Ausbildung oder Umschulung
Mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Anmeldung von Gästen zur Abschlussprüfung
Gemäß § 16 der PrO sind die Prüfungen nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss kann jedoch im Einvernehmen mit dem Kammervorstand Personen als Gäste zulassen, die gemäß § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung nicht stimmberechtigt sind und sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten haben.
Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.
Formulare:
- Hier können Sie folgende Formulare für die Abschlussprüfung als PDF herunterladen (bitte klicken):
- Anmeldeformular AP Sommer 2023
- Leistungsbescheinigung des ausbildenden Tierarztes (PDF)
- Antrag Ausweisung berufsschulischer Leistungen auf dem Prüfungszeugnis (PDF)
- Im Falle einer externen Prüfung:
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die externe Abschlussprüfung auf dem Merkblatt externe AP Details
(s. o.)!
- Anmeldeformular externe Abschlussprüfung 2023 (PDF)
- Im Falle einer Wiederholungsprüfung:
Anmeldeformular Wiederholungsprüfung (PDF)
Winter Abschlussprüfung 2023
Die Sächsische Landestierärztekammer führt die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ an folgenden Terminen durch:
Schriftliche Abschlussprüfung
Montag 30.01.2023 und
Mittwoch 01.02.2023
jeweils 9.00 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig
Mündlich-praktische Abschlussprüfung
Mittwoch 08.02.2023 oder
Donnerstag 09.02.2023
jeweils vorauss. ab 08:30 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig
Zulassung zur Abschlussprüfung:
Zur Abschlussprüfung mit Beginn am 30.01.2023 können zugelassen werden:
- Auszubildende und Umschüler, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 09.04.2023 endet, § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Bewerber, die gemäß § 37 Abs. 1 BBiG den Antrag auf Wiederholungsprüfung gestellt haben.
- Auszubildende und Umschüler des 3. Ausbildungsjahres, deren Ausbildungs- oder Umschulungszeit nach dem 09.04.2023 endet, können gemäß § 45 Abs. 1 BBiG den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach Anhören des ausbildenden Tierarztes und der Berufsschule stellen (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten)
Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses Medizinische Fachangestellte vom 29.11.2003 bzw. des Vorstandes der Sächsischen Landestierärztekammer vom 24.01.2004 (veröffentlicht DTBl. 6/2004, S. 655–656) und den Auslegungsgrundsätzen zu § 45 BBiG festgelegt:
- über dem Durchschnitt liegende Leistungen und regelmäßiger Berufsschulunterricht (siehe § 9 Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten (PrO))
- mindestens gute Lern- und Ausbildungsergebnisse in der Tierarztpraxis
- gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule
- mindestens ein „befriedigend“ in der Zwischenprüfung.
Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes müssen dabei vollständig anwendungsbereit sein.
- Bewerber ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die gem. § 45 Abs. 2 BBiG nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist (somit 4,5 Jahre), in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (ungelernte Tierarzthelfer bzw. Tiermedizinische Fachangestellte).
- Bewerber, die gemäß § 43 Abs. 2 BBiG in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden sind, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er
- nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,
- systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und
- durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
Anmeldung und Zulassungsverfahren
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen gemäß § 10 der PrO bis spätestens 10.01.2023 (Posteingang Kammergeschäftsstelle) in der Sächsischen Landestierärztekammer zu erfolgen.
Die Anmeldeformulare sind auf der Webseite der Sächsischen Landestierärztekammer zu finden (s. u.).
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Sächsische Landestierärztekammer als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 BBiG der Prüfungsausschuss.
Beendigung der Ausbildung oder Umschulung
Mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Anmeldung von Gästen zur Abschlussprüfung
Gemäß § 16 der PrO sind die Prüfungen nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss kann jedoch im Einvernehmen mit dem Kammervorstand Personen als Gäste zulassen, die gemäß § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung nicht stimmberechtigt sind und sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten haben.
Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.
Formulare:
- Hier können Sie folgende Formulare für die vorzeitige Abschlussprüfung als PDF herunterladen (bitte klicken):
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die vorzeitige Abschlussprüfung auf dem Merkblatt vAP Details (s. o.)!
- Anmeldeformular vorzeitige Abschlussprüfung Winter 2023 (PDF)
- Leistungsbescheinigung des ausbildenden Tierarztes (PDF)
- Antrag Ausweisung berufsschulischer Leistungen auf dem Prüfungszeugnis (PDF)
- Im Falle einer externen Prüfung:
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die externe Abschlussprüfung auf dem Merkblatt externe AP Details
(s. o.)!
Anmeldeformular externe Abschlussprüfung 2023 (PDF)
- Im Falle einer Wiederholungsprüfung:
Anmeldeformular Wiederholungsprüfung (PDF)
Zwischenprüfung 2023
Die Sächsische Landestierärztekammer führt die nächste Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ am Freitag, 12.05.2023, 09:00 - 11:00 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig, durch.
Teilnehmer an der Zwischenprüfung sind die Auszubildenden des 2. Ausbildungsjahres.
Informationsblatt zur Zwischenprüfung (PDF Merkblatt Zwischenprüfung 2023)
Muss ich mich zur Zwischenprüfung anmelden? Muss ich eine Gebühr zahlen? Bekomme ich ein Zeugnis?
Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.