Hinweise zum Vorgehen beim Fund toten Wildes und bei Unfallwild

 

Beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Referat 36: Wald- und Forstwirtschaft, Forst- und Jagdbehörde) erhalten Sie unter www.wald.sachsen.de Informationen, wie Sie sich bei einem Fund von verletzten oder toten Wildtieren verhalten sollen.

 


Das Merkblatt Hinweise zum Vorgehen beim Fund toten Wildes und Unfallwild (PDF) des o. g. Ministeriums beantwortet folgende Fragen:

  • Was ist zu tun, wenn verendetes Wild oder Unfallwild gefunden wird?
  • Wer darf sich totes Wild aneignen?
  • Was ist zu tun, wenn Wild bei einem Verkehrsunfall getötet oder angefahren wird?
  • Wer ist für die Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern zuständig?

 


Das Merkblatt Hände weg von Wildtieren! (PDF) des o. g. Ministeriums gibt wichtige Informationen über den Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren.