Hintergrund und Aufgaben

Die Sächsische Landestierärztekammer ist die öffentliche Berufsvertretung der Tierärzte im Freistaat Sachsen.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt des Freistaates in Dresden.

 

Sächsische Landestierärztekammer
Schützenhöhe 16
01099 Dresden

 

Tel.: 0351 826720-0
Fax: 0351 826720-2

E-Mail:
www.tieraerztekammer-sachsen.de

 

Hintergrund

 

Die Sächsische Landestierärztekammer (SLTK) wurde am 30. November 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie ist die öffentliche Berufsvertretung aller Tierärzte im Freistaat Sachsen. Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Tierärzte an, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung in Sachsen haben.

 

Die Sächsische Landestierärztekammer nimmt auf der Grundlage des „Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (SächsHKaG)“ vom 24. Mai 1994 die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahr und ist stets um eine servicefreundliche Ausführung dieser Aufgaben bemüht. Der Staat, der Aufgaben auf Körperschaften überträgt, muss die rechtmäßige Wahrnehmung dieser Aufgaben durch sie überwachen. Die Sächsische Landestierärztekammer untersteht daher der Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Gesundheit, Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

Aufgaben

Die berufsständische Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip leben:

  • den freien Heilberuf „Tierarzt“ in allen Feldern weiter entwickeln
  • berufliche Belange der Tierärzte wahrnehmen und vertreten
  • berufsrechtliche und berufsethische Pflichten selbst überwachen und Verstöße in eigener Kompetenz ahnden (Berufsordnung)
  • Qualität tierärztlicher Berufsausübung schützen
  • Fort- und Weiterbildung nach aktuellen Bedürfnissen fördern und gestalten (Berufs- und Weiterbildungsordnung)
  • ein gedeihliches Miteinander der Tierärzte schaffen und untereinander vermitteln
  • Kräfte im Berufsstand aktivieren
  • amtliche Verlautbarungen sowie Beschlüsse/Ergebnisse von Kammerversammlung und Vorstand veröffentlichen: Deutsches Tierärzteblatt
  • Beratungs- und Informationsservice – zentraler Ansprechpartner für (fast) alle Fragen der tierärztlichen Mitglieder; Informationen, Formulare etc. auf der Website der SLTK

 

Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) - Transparenzhinweis:

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Die Sächsische Landestierärztekammer ist laut Sächsischen Transparenzgesetz § 4 (3) Punkt 8 eine transparenzpflichtige Stelle.