Fortbildungszertifikat


Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates (zertifizierte Fortbildung)
vom 30.10.2004 (Satzung)


Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikats:

Antragsformulare


Symbol für Qualität

Werben Sie! - Mit Ihrem Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landestierärztekammer!Plakette


Für?  - Qualität durch Fortbildung und Fachkompetenz
Zur?  - Orientierung Ihrer Patientenbesitzer, potenzieller Kunden und Kollegen
Wo?   - Mit der Plakette auf Praxisschild, Briefkopf, Homepage, Anzeigen etc.
           - Mit der Urkunde in Ihrer Praxis/Klinik, in Ihrem Institut, Amt oder Dienstzimmer.​​​​​​​

 

Was ist zu tun, um das Fortbildungszertifikat zu erhalten?

  • Zutreffendes Antragsformular downloaden - s. o. oder hier

  • Antragsformular ausfüllen und ausdrucken

  • Nachweise der zutreffenden 3 Jahre beilegen

  • Antrag und Nachweise einsenden an: Sächsische Landestierärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

 

--- Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer Folgebescheinigung, dass ein neues Fortbildungszertifikat frühestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des "alten" Fortbildungszertifikats - 3 Jahre nach dessen Ausstellungsdatum - ausgestellt werden kann. (§ 4 Abs. 4 Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates) ---

 

Was kostet das Fortbildungszertifikat?

50 € gemäß Gebührenordnung der Landestierärztekammer

 

Noch Fragen?
Bitte rufen Sie uns an!

Tel.: 0351 8267200