Empfehlungen für die Erstellung von Praxis-Websites
Telemediengesetz vom 26.02.2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.08.2021 (BGBl. I S. 3544) geändert worden ist (TMG)
Empfehlungen für die Erstellung von Praxis-Websites (PDF):
Nach dem Telemediengesetz (TMG) vom 26.02.2007 in der jeweils geltenden Fassung müssen Diensteanbieter – wozu auch Tierärzte gehören, die eine Internetseite betreiben – folgende verpflichtende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
- Name und Vorname des Praxisinhabers/der Praxisinhaber
- Berufsbezeichnung als „Tierarzt“ und Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde
- Anschrift der Niederlassung (Postfach gilt nicht)
- E-Mail-Adresse
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz
- berufsrechtliche Regelungen inkl. Hinweise zu deren Zugänglichkeit: Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
- zuständige Kammer: Sächsische Landestierärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
- zuständige Aufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Albertstr. 10, 01097 Dresden
Nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) vom 12.03.2010 in der jeweils geltenden Fassung gehört zu den stets zur Verfügung zu stellenden Informationen:
- Berufshaftpflichtversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 11): Name + Anschrift des Versicherers inkl. räumlicher Geltungsbereich
Folgende Zusatzinformationen werden von der Landestierärztekammer empfohlen:
- Angaben zum tierärztlichen Notfalldienst und zu Vertretungen bei Erkrankung/Urlaub
- Sprechstundenzeiten; ggf. Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
- Praxisform
- Praxislogo
- Praxisteam
- zusätzliche Kontaktdaten (Telefon, Telefax)
- akademische Grade
- Gebiets-/Zusatzbezeichnungen gemäß Weiterbildungsordnung
- Zertifikate der Qualitätssicherung: ISO (International Organization for Standardization), GVP (Gute Veterinärmedizinische Praxis), Fortbildungszertifikat der Landestierärztekammer
- Behandlungs-, Tätigkeits-, Interessensschwerpunkte (§ 9 Abs. 3 Berufsordnung)
- Leistungsangebot und technische Praxisausstattung
- ggf. Fremdsprachenkenntnisse
- ggf. Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen
Weiterhin zulässig sind:
- allgemeine Informationen zu artgerechter Tierhaltung und -fütterung
- allgemeine Empfehlungen zur Erhaltung der Tiergesundheit
- allgemeine Hinweise zum Umgang und zur Pflege kranker Tiere
Stand: 02/2020