Websites

 

Telemediengesetz: TMG


Empfehlungen für die Erstellung von Praxis-Websites (pdf):

 

Nach dem Telemediengesetz (TMG) vom 26.02.2007 in der jeweils geltenden Fassung müssen Diensteanbieter – wozu auch Tierärzte gehören, die eine Internetseite betreiben – folgende verpflichtende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:

  • Name und Vorname des Praxisinhabers/der Praxisinhaber

  • Berufsbezeichnung als „Tierarzt“ und Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde

  • Anschrift der Niederlassung (Postfach gilt nicht)

  • E-Mail-Adresse

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz

  • berufsrechtliche Regelungen inkl. Hinweise zu deren Zugänglichkeit: Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer

  • zuständige Kammer: Sächsische Landestierärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

  • zuständige Aufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Albertstr. 10, 01097 Dresden

 

Nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) vom 12.03.2010 in der jeweils geltenden Fassung gehört zu den stets zur Verfügung zu stellenden Informationen:

  • Berufshaftpflichtversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 11): Name + Anschrift des Versicherers inkl. räumlicher Geltungsbereich

 

Folgende Zusatzinformationen werden von der Landestierärztekammer empfohlen:

  • Angaben zum tierärztlichen Notfalldienst und zu Vertretungen bei Erkrankung/Urlaub

  • Sprechstundenzeiten; ggf. Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden

  • Praxisform

  • Praxislogo

  • Praxisteam

  • zusätzliche Kontaktdaten (Telefon, Telefax)

  • akademische Grade

  • Gebiets-/Zusatzbezeichnungen gemäß Weiterbildungsordnung

  • Zertifikate der Qualitätssicherung: ISO (International Organization for Standardization), GVP (Gute Veterinärmedizinische Praxis), Fortbildungszertifikat der Landestierärztekammer

  • Behandlungs-, Tätigkeits-, Interessensschwerpunkte (§ 9 Abs. 3 Berufsordnung)

  • Leistungsangebot und technische Praxisausstattung

  • ggf. Fremdsprachenkenntnisse

  • ggf. Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen

 

Weiterhin zulässig sind:

  • allgemeine Informationen zu artgerechter Tierhaltung und -fütterung

  • allgemeine Empfehlungen zur Erhaltung der Tiergesundheit

  • allgemeine Hinweise zum Umgang und zur Pflege kranker Tiere

 

Stand: 02/2020