Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vom 19.02.2016 zuletzt geändert 25.06.2020 

(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)


Am 01.02.2017 ist § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich für niedergelassene Tierärzte Informationspflichten, wenn

  • eine Webseite unterhalten wird und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden und
  • in der Praxis am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Personen beschäftigt waren (maßgeblich ist die Kopfzahl an Beschäftigten, nicht die Summe ihrer Arbeitskraftanteile).

Sind vorgenannte Umstände erfüllt, ist auf der Webseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber zu informieren, ob die Tierärztin oder der Tierarzt freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt oder nicht. Im Fall der Teilnahme müssen die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle mitgeteilt werden. Die Sächsische Landestierärztekammer ist keine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nach § 4 Abs. 2 S. 2 VSBG.

 

Unmittelbar nach Inkrafttreten des VSBG hat das Bundesamt für Justiz die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl anerkannt. Diese nimmt für ganz Deutschland die Funktion einer Auffangschlichtungsstelle wahr, d. h. sie kann wegen aller Verbraucherstreitigkeiten angerufen werden, für die keine besondere Schlichtungsstelle gesetzlich anerkannt oder eingerichtet ist.

 

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Tel.:  07851 / 795 79 40
E-Mail:
www.verbraucher-schlichter.de

 

Falls keine Bereitschaft oder Verpflichtung besteht, wäre folgende Negativauskunft denkbar: „Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.“.