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Neue Beitragsordnung gilt seit Jahresbeginn 2025

02.​01.​2025

Die neue Beitragsordnung wurde durch mehrheitlichen Beschluss der Kammerversammlung am 23.10.2024 gefasst (s. DTBl. 12/2024, S. 1619) und tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Zur Stabilisierung des Kammerhaushaltes mussten die Beitragssätze leicht angehoben werden. Zudem wurden die Anzahl der Beitragsgruppen reduziert und die Abstufungen bei Teilzeitbeschäftigungen aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes wieder abgeschafft. In Zukunft gilt für die Angestellten derselbe Beitragssatz in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Davon abgegrenzt werden nur noch Kammermitglieder, die als praktizierende Tierärzte in von niedergelassenen Tierärzten oder einer juristischen Person des Privatrechts betriebenen Tierarztpraxen/Kliniken tätig sind (Beitrag 230 Euro). Den Mindestbeitrag zahlen weiterhin alle Mitglieder ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit, freiwillige Mitglieder und Tierärzte, die die in anderen (Landes-)Tierärztekammern ebenso Pflichtmitglieder sind und an eine andere Tierärztekammer den vollen Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe entrichtet haben (Beitrag 70 Euro). Beitragsfrei sind nach wie vor Tierärzte, die im laufenden Beitragsjahr auf Grund der ihnen erstmalig erteilten Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes Mitglied der Sächsischen Landestierärztekammer werden, Tierärzte ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit ab dem Jahr der Vollendung des 80. Lebensjahres und Tierärzte, die Grundsicherungsleistungen gemäß SGB II beziehen (Nachweis erforderlich).