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Kammerwahl 2026

Ergebnis Kammerwahl

Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer für die Wahlperiode 2026–2031

 

Am 09.09.2026 fand zum 9. Mal die Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer statt. Gesetzliche Grundlagen dafür sind §§ 13 bis 15 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) vom 05.07.2023 (SächsGVBl. S. 559), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 17.07.2024 (SächsGVBl. S. 662) geändert worden ist, sowie die Wahlordnung der Sächsischen Landestierärztekammer vom 24.08.2015 (DTBl. 10/2015 S. 1 508 ff.). Insgesamt waren 2.196 Tierärztinnen und Tierärzte wahlberechtigt, von denen sich 43 zur Wahl stellten. 


Der Wahlausschuss zählte in seiner Sitzung am 15.09.2026 die im Wahlbüro eingegangenen Stimmzettel aus. Das Ergebnis der vom Wahlausschuss als gültig anerkannten Wahl wird hiermit bekannt gegeben. 
 

Als Mitglieder der Kammerversammlung 2026–2031 wurden die laut Protokoll vom 15.09.2026 aufgeführten Kolleginnen und Kollegen gewählt. Dem Protokoll können auch die als nachrückenden Mitglieder gemäß § 19 der Wahlordnung gewählten Kolleginnen und Kollegen entnommen werden.

Von den 2.196 Wahlberechtigten gaben 881 ihre Stimme ab. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 40,1 % (2021: 47 %). Bei der Stimmenauszählung wurden 14 ungültige Stimmabgaben festgestellt.

 

Der Kammerversammlung gehört außerdem ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig an (§ 12 Abs. 2 SächsHKaG). Auf Beschluss des Fakultätsrates vom 03.12.2025 wurde Prof. Dr. Dr. Thomas Vahlenkamp erneut als Vertreter der Leipziger Fakultät benannt. 

 

Die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Wahlleiterin schriftlich anfechten (§ 18 Abs. 1 Wahlordnung). Die Erklärung, mit der das Wahlergebnis angefochten wird, ist nur beachtlich, wenn sie mit Gründen versehen ist. Die Einspruchsfrist endet am 09.11.2026.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SächsHKaG beginnt die Amtsperiode der neu gewählten Kammerversammlung am 25.11.2026 mit der konstituierenden Sitzung. An diesem Tag werden die 34 Mitglieder der Kammerversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die weiteren fünf Vorstandsmitglieder wählen. 

 

Dr. Kerstin Bumbel

Wahlleiterin

 

Hier lesen Sie weiter:  Protokoll Ergebnis der Kammerwahl (PDF)