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Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall

20.​01.​2026
überarbeitete Rahmenempfehlung abgeschlossen

 

Ein Tierseuchenausbruch kann zu immensem Tierleid und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. Eine schnelle und effektive Bekämpfung ist im gemeinsamen Interesse der Tiere, der Tierhalter, der Tierärzteschaft sowie der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden und erfordert ein koordiniertes und zügiges Vorgehen gegen die Ausbreitung der Tierseuche.

 

Um im Krisenfall ausreichend qualifizierte Fachkräfte mobilisieren zu können, haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Sächsische Landestierärztekammer, der Landesverband der praktizierenden Tierärzte e. V. und der Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e. V. eine überarbeitete Rahmenempfehlung auf dem Leipziger Tierärztekongress unterzeichnet.

Die Rahmenempfehlung regelt, wie und zu welchen Bedingungen Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht in der sächsischen Veterinärverwaltung tätig sind, zu Maßnahmen aufgrund eines Tierseuchenkrisenfalls von den zuständigen Behörden herangezogen werden können.

 

„Die aktuelle Tierseuchenlage in Europa bleibt angespannt. Beispielhaft erwähnt seien die Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in Deutschland, Ungarn und der Slowakei, die Lumpy Skin Disease (LSD) in Frankreich und Italien, die Schaf- und Ziegenpocken in Bulgarien, Serbien und Griechenland und nicht zuletzt die zahlreichen Ausbrüche der Geflügelpest insbesondere seit dem Herbst 2025. Dies hat gezeigt, wie schnell ein wirksames Vorgehen gegen eine Tierseuche notwendig werden kann, um Gefahren für Tiere, die Natur und letztlich auch den Menschen zu beseitigen. Dafür sind das Fachwissen und die Erfahrungen von Tierärztinnen und Tierärzten wesentlich.“, so Dr. Uwe Hörügel, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer. „Mit der Rahmenempfehlung geben wir der Veterinärverwaltung ein Instrument an die Hand, im Krisenfall schnell handeln zu können und auf die Kompetenz der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte in Sachsen zurückgreifen zu können.“ 

 

Die Rahmenempfehlung enthält u. a. Vorgaben für die Aufgabenübertragung auf Tierärztinnen und Tierärzte außerhalb der Veterinärverwaltung, die Vergütung, die Entschädigung für Karenzzeiten und die Versicherung sowie Haftung. 

 

Bild zur Meldung: v. l. n. r.: Dr. Mario Stein (Vorsitzender des Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e. V.), Dr. Stephan Koch (Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt), Dr. Uwe Hörügel (Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer), Dr. Sabine Nachtigall (Vorsitzende des Landesverbandes der praktizierenden Tierärzte e. V.)