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Mikrochip ohne Registrierung nutzlos! Vom Suchen und Finden der geliebten Vierbeiner

14. 01. 2021

 

 

(BTK/Berlin) – Die Bundestierärztekammer (BTK) möchte Tierhalter darauf aufmerksam machen, dass die Mikrochips ihrer Tiere auch registriert werden müssen. Ansonsten können aufgefundene Tiere ihren Haltern nicht so leicht zugeordnet werden und die Kennzeichnung mit dem Transponder ist für eine Suche nach dem Besitzer nutzlos.

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde oder auch Katzen verschwinden und ihre Halter dann in großer Sorge mit der Suche beginnen. Oftmals merken die Tierbesitzer erst dann, dass ihr geliebter Vierbeiner zwar mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, aber die Registrierung bei z. B. TASSO oder FINDEFIX vergessen wurde. „Bei dem Routineeingriff zur Kennzeichnung eines Heimtieres wird ein Transponder mit einem Mikrochip und einer Identifikationsnummer mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gesetzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden", erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK und Kleintierpraktiker. Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein und speichert die Daten in seiner Patientenkartei. Anschließend sollte diese Identifikationsnummer aber auch unbedingt bei einem der Haustierregister registriert werden.

Beim Auffinden eines Tieres kann die Mikrochipnummer dann in Veterinärämtern, Tierheimen und natürlich Tierarztpraxen ausgelesen und das Tier eindeutig seinem Halter zugeordnet werden. Und beim Verschwinden des eigenen Haustieres kann man bei der Registrierungsstelle anrufen, die Identifikationsnummer nennen und fragen, ob sich schon ein Finder gemeldet hat. Dieses System funktioniert zuverlässig und hat viele Tiere und ihre Besitzer wieder zusammengebracht.

 

Registrierung der Mikrochips z. B. bei:
• TASSO – Haustierzentralregister: www.tasso.net/
FINDEFIX – Haustierregister beim Deutschen Tierschutzbund: www.registrier-dein-tier.de/

 

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