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BTK: Impfen durch Tierärzt:innen

15. 12. 2021

 

Informationen der Bundestierärztekammer für Tierärzt:innen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen

 

Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vorgelegt, welches zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen vorsieht und der nach Beschluss im Bundestag am 10.12.2021 auch die notwendige Zustimmung des Bundesrats erhalten hat.

 

Wichtig:

Das Impfen in Tierarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des o.g. Gesetzes starten.

 

Tierärzt:innen werden auf Grund der derzeitigen Impfstofflimitierungen und ungeklärten Umsetzungsdetails vermutlich zunächst nur die Ärzteschaft in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte, können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in Tierarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch entsprechende (technische) Voraussetzungen wie z.B. Software-Tools. Außerdem ist es zwingend notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären, um die geplanten Schutzimpfungen zu ermöglichen.

 

Weitere Informationen zur Impfthematik finden Sie hier.