Kammerversammlung
Nächster Termin: Mittwoch, 25. November 2026, 14:00 Uhr
Ort: Sächsische Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Tagesordnung (vorläufig):
1. Eröffnung der 67. Tagung der Kammerversammlung
1.1. Feststellungen (Ladefrist, Beschlussfähigkeit)
1.2. Genehmigung Tagesordnung
2. Gedenken an die Verstorbenen
3. Beschlusskontrolle der 66. Kammerversammlung vom 06.05.2026
4. Präsident Dr. Uwe Hörügel: Rück- und Ausblick
5. Wahlleiterin Dr. Kerstin Bumbel: Ergebnis der Kammerwahl vom 09.09.2026
6. Bestimmung Wahlleiter und Stimmzähler (2) für konstituierende Sitzung
7. Wahl des Vorstandes
7.1. Wahl des Präsidenten
7.2. Wahl des Vizepräsidenten
7.3. Wahl der weiteren fünf Vorstandsmitglieder
8. Wahl der Ausschüsse
8.1. Berufsausschuss (6)
8.2. Haushalts- und Finanzausschuss (3)
8.3. Weiterbildungsausschuss (6)
9. Wahl der Vertreter der Sächsischen Landestierärztekammer für den gemeinsamen Kooperationsausschusses für Arzneimittel- und Futtermittelrecht der mitteldeutschen Tierärztekammern (3)
10. Mitglieder der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer
10.1. Geborene Delegierte (2)
10.2. Wahl des dritten Delegierten
10.3 Wahl des vierten Delegierten
10.4 Wahl der Ersatzdelegierten (4)
11. Mitglieder der Erweiterte Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung 6/2027 – 5/2032
11.1 Wahl der tierärztlichen Delegierten (10)
11.2 Wahl des 2. Mitgliedes im Aufsichtsausschuss
12. Information über gewählte und weiterführende Ämter und Ausschüsse
12.1. Ehrenamtliche Richter der Berufsgerichte für Heilberufe beim Land- und Oberlandesgericht
12.2. Berufsbildungsausschuss der Sächsischen Landesärztekammer
12.3. Prüfungsausschuss für Tiermedizinische Fachangestellte
12.4. Ausbildungsberater Tiermedizinische Fachangestellte
13. Satzungsangelegenheiten – Beitragsordnung (Änderung)
14. Haushaltsplan 2027 inkl. Festsetzung Kammerbeiträge 2027
15. Verschiedenes
16. Termin der 68. Kammerversammlung
Entwurf der 1. Änderung der Beitragsordnung
Vor der Beschlussfassung der Kammerversammlung über Satzungsänderungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG (Anerkennung von Berufsqualifikationen) fallen, ist der Entwurf der Änderung für mindestens 2 Wochen auf der Internetseite zu veröffentlichen und die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, § 8 Absatz 6 Sächsisches Heilberufekammergesetz. Es ist sicherzustellen, dass eingegangene Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess der Kammerversammlung einfließen.
Die Versammlung ist für Mitglieder der Sächsischen Landestierärztekammer öffentlich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir, Teilnahmebekundungen der Kammergeschäftsstelle bis zum 02.11.2026 mitzuteilen, Tel. +49 351 65 87 76 70,



