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Weiterbildung | Fortbildung

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sächsische Landestierärztekammer (SLTK) im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Datenschutz_Information_PDF)


Wichtiger Hinweis:

Anträge, die in der nächsten Sitzung des Weiterbildungsausschusses am 01.04.2025 (kein Scherz!) bearbeitet werden sollen, müssen bis spätestens 21.03.2025 in Papierform in der Kammergeschäftstelle eingegangen sein.

 

Formulare Weiterbildung:

 

 


Formulare Fortbildungszertifikat:

--- Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer Folgebescheinigung, dass ein neues Fortbildungszertifikat frühestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des "alten" Fortbildungszertifikats - 3 Jahre nach dessen Ausstellungsdatum - ausgestellt werden kann. (§ 4 Abs. 4 Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates) ---

 

 FB-Plakette 2025-2027

Vorlage_FB-Plakette_2024-2026