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Ausbildungsverträge

 

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sächsische Landestierärztekammer (SLTK) im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Datenschutz Information PDF)

 


Änderung Berufsausbildungsvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte aufgrund des neuen Tarifvertrages:

Achtung: 

Zum 1. Mai 2026 tritt für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten in Kraft. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2026/2027 im ersten Lehrjahr auf 1000, im zweiten auf 1.100 und im dritten Lehrjahr auf 1.200 Euro. Pressemeldung Link

 

Der Tarifvertrag ist für alle Tiermedizinischen Fachangestellten verbindlich, die Mitglied im vmf sind und deren Arbeitgeber Mitglied im bpt ist. Eine Tarifbindung kann auch im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sein.

 

Auch die Auszubildenden zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten werden im Tarifvertrag berücksichtigt und erhalten ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2026/2027 höhere Ausbildungsvergütungen. Daraus ergeben sich, unter zusätzlicher Berücksichtigung der im Berufsbildungsgesetz festgelegten Mindestausbildungsvergütungen, die je nach Jahr des Ausbildungsbeginns divergieren, neue Untergrenzen der Ausbildungsvergütung, die nun zwingend beachtet und eingehalten werden müssen.

 

Bitte entnehmen Sie den folgenden Auflistungen die Untergrenzen der Ausbildungsvergütung, die für die jeweiligen Ausbildungsjahre ab dem 01.08.2026 einzuhalten sind:

 

Gültig für alle Auszubildenden, die 2026 ihre Ausbildung beginnen werden und sich ab dem 01.08.2026 im 1. Lehrjahr befinden:
Lehrjahr    Tarif NEU    Untergrenze der monatlichen Vergütung ab 01.08.26
1                 1000,00 €    800,00 € (neu)
2                 1100,00 €    880,00 € (neu)
3                 1200,00 €    977,00 €

Gültig für alle Auszubildenden, die 2025 ihre Ausbildung begonnen haben und sich ab dem 01.08.2026 im 2. Lehrjahr befinden:
Lehrjahr    Tarif NEU    Untergrenze der monatlichen Vergütung ab 01.08.26
2                1100,00 €    880,00 € (neu)
3                1200,00 €    960,00 € (neu)
 

Gültig für alle Auszubildenden, die 2024 ihre Ausbildung begonnen haben und sich ab dem 01.08.2026 im 3. Lehrjahr befinden:
Lehrjahr    Tarif NEU    Untergrenze der monatlichen Vergütung ab 01.08.26
3                1200,00 €    960,00 € (neu)
 

Wir bitten bei der Vergütung der Auszubildenden um Berücksichtigung des neuen Tarifvertrages, sofern das Berufsausbildungsverhältnis tarifgebunden ist. Andernfalls sind zwingend mindestens die neuen Untergrenzen der Ausbildungsvergütung (s. o.) zu beachten und zu vereinbaren.

 

Änderungen der Vergütung der Auszubildenden bedürfen eines schriftlichen Nachtrages zum Berufsausbildungsvertrag. Gerne können Sie die Vorlage der Sächsischen Landestierärztekammer (PDF) zur nachträglichen Änderung der Ausbildungsvergütung verwenden.

 

Bitte senden Sie bis spätestens 01.08.2026 eine Kopie des Nachtrages an die Kammergeschäftsstelle der Sächsischen Landestierärztekammer. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Dokumente:

Informationen inkl. Pressemeldung (PDF)

Vorlage Änderung Berufsausbildungsvertrag (PDF)

 

Unterlagen Berufsausbildungsverhältnis für Tiermedizinische Fachangestellte mit Ausbildungbeginn im Jahr 2026:

Achtung: 

Zum 1. Mai 2026 tritt für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten in Kraft. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2026/2027 im ersten Lehrjahr auf 1000, im zweiten auf 1.100 und im dritten Lehrjahr auf 1.200 Euro. Pressemeldung Link

 

Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Sächsischen Landestierärztekammer (SLTK)

 

Bitte senden Sie insgesamt folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben komplett an die Kammergeschäftsstelle in Dresden:

 

  • Ausbildungsvertrag: Berufsausbildungsvertrag 2026 (PDF) Bitte füllen Sie den Vertrag am Computer aus (Bei technischen Problemen ist ein handschriftliches Ausfüllen des ausgedruckten Vertrages selbstverständlich auch möglich.) und nutzen als Ausfüllhilfe folgendes Hinweisblatt: Hinweisblatt Bearbeitung Ausbildungsvertrag 2026 (PDF)

  • Anlagen 1-3: Anlage 1 bis 3 zum Berufsausbildungsvertrag 2026 (PDF)

  • Berufsabschlüsse des nichttierärztlichen Personals (Kopien TFA-Brief, Zeugnisse, o. ä.) sofern diese der SLTK noch nicht vorliegen.

  • Ärztliche Bescheinigung des Azubis, sofern dieser jünger als 18 Jahre alt ist ( = Erstuntersuchung nach § 32 (1) JArbSchG).

  • Schulabschlusszeugnis und/oder Ausbildungsabschlusszeugnis (Kopie) des Azubis

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild des Azubis

 

Anmeldung Berufsschule

 

Zur Anmeldung des Auszubildenden an der Berufsschule nutzen Sie bitte folgendes Anmeldeformular und senden dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben direkt an die Berufsschule.

 


 

weitere relevante Links:

 

Musterarbeitsvertrag der Bundestierärztekammer für Tiermedizinische Fachangestellte (Link)

 

Manteltarifvertrag Tiermedizinische Fachangestellte (Link)

Gehaltstarifvertrag Tiermedizinische Fachangestellte (Link)

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung (Link)