Transparenzregister
Aktuelle Informationen zum Transparenzregister
Das Transparenzregister ist im Jahr 2017 durch eine entsprechende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) eingerichtet und im Jahr 2021 durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zum Vollregister erklärt worden. Es sieht Angaben zu den Eigentümerstrukturen – das heißt wirtschaftlich Berechtigten – von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen vor.
Das Thema erlangt jetzt gesteigerte Relevanz, weil in diesem Jahr gestaffelt die Mitteilungspflicht für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften in das Register einsetzt (unabhängig davon, ob diese auch Verpflichtete im Sinne der Geldwäscheprävention sind).
Für weitere detaillierte Informationen wird auf die beigefügten Anlagen (s. u.) verwiesen.
Aktuelle Information zum Transparenzregister (Transparenzregister-Akt. Info) nebst einer vom Bundesverwaltungsamt (BVA) erstellten Fragen-Antworten-Liste (Transparenzregister_FAQ) zu dem Thema zu Ihrer Kenntnisnahme.
Ihre Sächsische Landestierärztekammer