Tierseuchen
Um im Krisenfall ausreichend qualifizierte Fachkräfte mobilisieren zu können, haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Sächsische Landestierärztekammer, der Landesverband der praktizierenden Tierärzte e. V. und der Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e. V. eine überarbeitete Rahmenempfehlung am 16.01.2026 auf dem Leipziger Tierärztekongress unterzeichnet.
Die Rahmenempfehlung regelt, wie und zu welchen Bedingungen Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht in der sächsischen Veterinärverwaltung tätig sind, zu Maßnahmen aufgrund eines Tierseuchenkrisenfalls von den zuständigen Behörden herangezogen werden können.
Die Rahmenempfehlung enthält u. a. Vorgaben für die Aufgabenübertragung auf Tierärztinnen und Tierärzte außerhalb der Veterinärverwaltung, die Vergütung, die Entschädigung für Karenzzeiten und die Versicherung sowie Haftung.
Rahmenempfehlung zum Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall vom 16.01.2026




