Hintergrund und Aufgaben
Die Sächsische Landestierärztekammer ist die öffentliche Berufsvertretung der Tierärzte im Freistaat Sachsen.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt des Freistaates in Dresden.
Sächsische Landestierärztekammer
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351 826720-0
Fax: 0351 826720-2
E-Mail:
www.tieraerztekammer-sachsen.de
Hintergrund
Die Sächsische Landestierärztekammer (SLTK) wurde am 30. November 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie ist die öffentliche Berufsvertretung aller Tierärzte im Freistaat Sachsen. Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Tierärzte an, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung in Sachsen haben.
Die Sächsische Landestierärztekammer nimmt auf der Grundlage des Sächsischen Heilberufekammergesetzes vom 5. Juli 2023 (in der jeweils gültigen Fassung) die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahr und ist stets um eine servicefreundliche Ausführung dieser Aufgaben bemüht. Der Staat, der Aufgaben auf Körperschaften überträgt, muss die rechtmäßige Wahrnehmung dieser Aufgaben durch sie überwachen. Die Sächsische Landestierärztekammer untersteht daher der Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Gesundheit, Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Aufgaben
Die berufsständische Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip leben - heißt, den freien Heilberuf „Tierarzt“ in allen Feldern weiter entwickeln und Kräfte im Berufsstand aktivieren!
berufliche Belange der Tierärzte wahrnehmen und vertreten
für ein hohes Ansehen des Berufsstandes sorgen
berufsrechtliche und berufsethische Pflichten selbst überwachen und Verstöße in eigener Kompetenz ahnden (Berufsordnung)
Qualität tierärztlicher Berufsausübung sichern (Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung, Weiterbildungsordnung)
Fort- und Weiterbildung nach aktuellen Bedürfnissen gestalten und fördern (Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Fortbildungsveranstaltungen, Fortbildungszertifikat)
auf ein gedeihliches Miteinander der Tierärzte zueinander hinwirken und untereinander vermitteln
Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrnehmen (Ausbildung Tiermedizinische Fachangestellte)
Stellung nehmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen, Gutachten erstatten zu Fragen des tierärztlichen Berufsstandes, Sachverständige für Gutachten vorschlagen (auf Verlangen von Behörden)
amtliche Verlautbarungen sowie Beschlüsse/Ergebnisse von Kammerversammlung und Vorstand veröffentlichen: Deutsches Tierärzteblatt
Bescheinigungen in eigener Zuständigkeit ausstellen
Beratungs- und Informationsservice – zentraler Ansprechpartner für (fast) alle Fragen der tierärztlichen Mitglieder; Informationen, Formulare etc. auf der Website der SLTK
Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) - Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Die Sächsische Landestierärztekammer ist laut Sächsischen Transparenzgesetz § 4 (3) Punkt 8 eine transparenzpflichtige Stelle.